Die Sitzungen umfassen in der Regel 50 Minuten und finden regelmäßig wöchentlich statt. Anpassungen (Zeitdauer und wöchentliche Frequenz) sind je nach Behandlungsplan und Ihren Wünschen möglich.
Die psychotherapeutischen Leistungen meiner Praxis werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Für Selbstzahler ist auf Nachfrage unter bestimmten Bedingungen ein niedrigerer Honorarsatz vereinbar.
Private Krankenversicherung:
Die Anzahl der Sitzungen, die von den Versicherern erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen Tarif ab, zu dem Sie versichert sind. In der Regel erwarten
die Versicherer eine Vorabanfrage. Bitte setzen Sie sich vor Beginn mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer
psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Beihilfe:
Wenn Sie bei der Beihilfe versichert sind, evtl mit Ergänzungstarif bei einer privaten Krankenversicherung, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung.
Bitte setzen Sie sich zeitnah mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.
Gesetzliche Krankenkassen:
Für die Praxis besteht eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur
vertragsärztlichen Versorgung. Bei den durch mir angewandten Methoden handelt es sich um sogenannte Richtlinienverfahren, deren Kosten regelhaft durch die Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.